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   RG, 12.12.1942 - VIII 96/42   

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https://dejure.org/1942,285
RG, 12.12.1942 - VIII 96/42 (https://dejure.org/1942,285)
RG, Entscheidung vom 12.12.1942 - VIII 96/42 (https://dejure.org/1942,285)
RG, Entscheidung vom 12. Dezember 1942 - VIII 96/42 (https://dejure.org/1942,285)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Sind auf das Vorkaufsrecht des gemeinnützigen Siedlungsunternehmens gemäß § 4 des Reichssiedlungsgesetzes im österreichischen Rechtsgebiete die Vorschriften der §§ 505 flg. BGB. oder die Vorschriften der §§ 1072 flg. ABGB. anwendbar? 2. Ist die Frage, ob im Sinne des § 1 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 170, 208
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    (2) Die Ausschlussfrist von zwei Monaten gem. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB wird erst in Lauf gesetzt, wenn dem Vorkaufsberechtigten der richtige und vollständige Inhalt des das Vorkaufsrecht auslösenden Kaufvertrages mitgeteilt worden ist (RGZ 170, 208, 213; Senat, Urt. v. 29. Oktober 1993, V ZR 136/92, NJW 1994, 315, 316).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02

    Pflichten des Käufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den Inhalt

    Ihre rechtliche Grundlage findet diese Forderung in einer positiven Vertragsverletzung des Mietvertrages, der zwischen den Parteien vor dem Verkauf des Wohnungseigentums bestand (vgl. Staudinger/Sonnenschein, BGB [1997], § 570b Rdn. 43; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 570b BGB Rdn. 40; auch RGZ 170, 208, 213).
  • BGH, 26.01.1973 - V ZR 2/71

    Rechtspflicht der Gemeinde zur Vorlage von Urkunden im Prozeß

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  • KG, 18.04.2019 - 4 U 42/19

    Einstweiliges Verfügungsverfahren im Zusammenhang mit der Privatisierung von

    Nur wenn Mitteilung und Unterrichtung sowohl vollständig und als auch inhaltlich zutreffend sind, wird die Ausschlussfrist von zwei Monaten gem. § 469 Abs. 2 Satz 1 BGB zum Laufen gebracht (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2006 - V ZR 17/06, BGHZ 168, 152, Rn. 18 nach juris; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1993 - V ZR 136/92, MDR 1994, 161, Rn. 12, juris; RG, Urteil vom 12. Dezember 1942 - VIII 96/42, RGZ 170, 208, 213).
  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 212/00

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung wegen Verletzung eines Vorkaufsrechts;

    Der aus einer Verletzung der Mitteilungspflicht entstehende und vom Mitteilungspflichtigen zu ersetzende Schaden (RGZ 170, 208, 213; Palandt/Putzo, BGB, 60. Aufl., § 510, Rdn. 1) kann deshalb auch auf den Ausgleich des Erfüllungsinteresses gerichtet sein, sofern er durch die Unterlassung der Mitteilung adäquat verursacht wurde.
  • OLG Hamm, 11.06.2012 - 22 U 25/12

    Eintragung der Ausdehnung eines dinglichen Vorkaufsrechts auf mehrere

    Keiner abschließenden Entscheidung durch den Senat bedurfte daher die vom Landgericht verneinte Frage, ob eine Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Klägerin am 02.06.2007 noch fristgerecht erfolgen konnte, insbesondere die Ausschlussfrist des § 511 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. (§ 469 Abs. 2 Satz 1 BGB n.F.) durch die vom Landgericht als bewiesen angenommene mündliche Mitteilung der Beklagten gegenüber dem Sohn Y1 der Klägerin im März 2007 in Lauf gesetzt worden ist, was nur der Fall wäre, wenn es sich hierbei um eine Mitteilung des richtigen und insbesondere vollständigen Inhalts des das Vorkaufsrecht auslösenden Vertrages gehandelt haben würde (vgl. BGH, NJW-RR 2006, 1449, 1450; NJW 1994, 315, 316; RGZ 170, 208, 213).
  • BGH, 17.12.1958 - V ZR 135/57

    Gesetzliches Vorkaufsrecht der Aufbaugemeinden

    Sie muß jedoch gegebenenfalls von dem ordentlichen Gericht, das im Rechtsstreit des Vorkaufsberechtigten mit dem Verkäufer über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien zu befinden hat, als notwendige Vorfrage mit entschieden werden (ebenso OVG Hamburg MDR 1956, 381; VHG Kassel NJW 1956, 1653; im Ergebnis wohl auch OVG Karlsruhe MDR 1956, 368 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Sieveking; die scheinbar abweichenden Entscheidungen RGZ 107, 261, 268; 120, 144, 148; 170, 208, 210 betreffen besonders gelagerte Fälle; vgl. auch BVerwG a.a.O.).
  • BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02

    Pflichten des Verkäufers zur Unterrichtung der Vorkaufsberechtigten über den

    a) Ihre rechtliche Grundlage findet diese Forderung in einer positiven Vertragsverletzung des Mietvertrages, der zwischen den Parteien vor dem Verkauf des Wohnungseigentums bestand (vgl. Staudinger/Sonnenschein, BGB [1997], § 570b Rdn. 43; Schmidt-Futterer/Blank, Mietrecht, 7. Aufl., § 570b BGB Rdn. 40; auch RGZ 170, 208, 213).
  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 137/79

    Revisionsbegründung - Betimmter Antrag - Rechtsschutzinteresse der negativen

    Insbesondere können die im Verhältnis zwischen Vermieter und Vormietberechtigtem geltenden Bedingungen anders geregelt werden als diejenigen, die im Verhältnis zu dem Dritten vereinbart worden sind (vgl. RGZ 170, 208, 214; Gelhaar in BGB-RGRK 12. Aufl. vor § 535 Rdn. 303, 306 m.w. Nachw.).

    Nach dem Wortlaut des die Räume der PANAM betreffenden Hilfsantrages zu a) der Widerklage begehrt der Beklagte nur die Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Mitteilungspflicht aus § 510 (vgl. RGZ 170, 208, 213), weil er aus diesem Grunde an der Ausübung seines Rechts nach § 14 gehindert worden sei.

  • BGH, 16.11.1970 - VIII ZR 121/69

    Anforderungen an das Vorliegen eines Pachtvertrages - Analoge Anwendbarkeit der

    In einer späteren Entscheidung (RGZ 170, 208, 213) hat das Reichsgericht solche abweichende Vereinbarungen auch dann noch für zulässig gehalten, wenn sie erst nach Eintritt des Vorkaufsfalles getroffen werden, und dies wie schon in den vorangegangenen Entscheidungen mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit begründet, der durch § 505 Abs. 2 BGB nicht eingeschränkt worden sei.
  • BGH, 23.12.1966 - V ZR 46/64

    Entstehung eines Wiederkaufsrechts - Löschung eines Wiederkaufsrechtes im

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